Wegen der hohen Aktualität wurden zwei vom Unterbezirksvorstand eingebrachte Initiativanträge behandelt.

In ihren Grußworten hatten sowohl die Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller und die Landrätin Angela Schürzeberg zu den Defiziten bei der Verkehrsanbindung Stellung genommen, Friedel Lages war in seinem Tätigkeitsbericht als Vorsitzender der Kreistagsfraktion auf die Resolution des Landkreises zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes eingegangen, bevor die thematisch dazu passenden Initiativanträge behandelt wurden. Vorsitzende Sabine Tippelt (MdL) konnte aus dem Landtag berichten, dass das Land selbstverständlich den Ithtunnel, wie alle übrigen im Bundesverkehrswegeplan (BWPL) 2003 enthaltenen Maßnahmen überprüfen und an den Bund melden werde, der seinerseits allein wegen der mehrfachen Überzeichnung des Planes ebenfalls eine Überprüfung des Nutzen-Kostenverhältnisses vornehmen müsse. Sie berichtete außerdem von Initiativen insbesondere aus Kapellenhagen und des Landkreis Hildeshein, die immer wieder die Überprüfung zusätzlicher Varianten erforderlich machten. Auch in Hannover erkennt man die Problematik, die der Ith für den Verkehr darstellt. Deswegen werde man ggfs. nach weiteren Alternativen zur Lösung des Problems suchen müssen, was natürlich Zeit in Anspruch nehmen würde.
Genau dieses Zeitproblem sei es, das eine separate Behandlung des Ithtunnels erforderlich mache, erklärte Friedel Mönkemeyer, der bereits im Kreistag die dort beschlossene Resolution erläutert hatte. Die gegenwärtige Raumstruktur und die Bevölkerungsentwicklung ließen keinen zeitlichen Spielraum, zumal sich die Maßnahme Ithtunnel lediglich im weiteren Bedarf des BWPL 2003 befinde. Die Verzögerung dieser einen Maßnahme würde wahrscheinlich die Realisierung aller anderen sieben im Gesamtkonzept B64/B240 befindlichen Maßnahmen nicht nur gefährden, sondern sogar verhindern, da von seiten des Bundes erklärt worden ist, dass der Baubeginn erst dann starten werde, wenn für jede der acht Maßnahmen ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß vorliegen würde. Es sei zu hoffen, das Negenborn davon nicht betroffen werde; für die im Planfeststellungsverfahren befindliche Nordumgehung Eschershausen treffe es auf jeden Fall zu (Staatssekretär Ferlemann beim Kreisverkehrstag 2011, schriftlich bestätigt durch Bundesminister Ramsauer im vergangenen Jahr nach Anfrage des Landkreises).

Diese Verfahrensweise würde bedeuten, dass
a) keinerlei Maßnahmen, die schon mal zu einer schrittweisen Verbesserung führen könnten, begonnen werden und die bisherigen Planungsstände (Umwelt, Verkehrsaufkommen, Nutzen-Kostenverhältnisse) überholt sind und die Rechtmäßigkeit erneut hinterfragt wird,
b) die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass überhaupt nicht gebaut wird, wenn eine einzige Maßnahme, aus welchen Gründen auch immer, nicht realisierbar ist.
Selbst wenn man entscheiden würde, dass auf eine einzelne Maßnahme verzichtet werden kann, würden ggfs die übrigen Maßnahmen wegen des langen Abwartens wahrscheinlich nicht mehr zum Tragen kommen. Einerseits greift für den Bund ab 2016 die Schuldenbremse ohnehin, andererseits sehen die Leitlinien des Bundes zur Infrastrukturentwicklung 2030 die Umschichtung der Mittel zu Lasten der Bundesstraßen vor und beinhalten de facto darüber hinaus ein Aufgeben der Räume mit negativer demographischer Entwicklung (Nachrangigkeit gegenüber Verdichtungsräumen, keine Infrastrukturerweiterungen über eine „Grundversorgung“ hinaus).

Aus diesen Gründen sei es durchaus gerechtfertigt anzunehmen, dass die Aussagen des Bundes Hinhaltestrategien sind, weil weder im jetzigen wie auch im kommenden BVWP genügend Geld zur Verfügung steht, um auch nur annähernd die in den vordringlichen Bedarf aufgenommen Projekte zu bauen.

Daher fassten die Delegierten bei nur zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden an die SPD Landtagsfraktion und die Landesregierung gerichteten Beschluss: Das Land Niedersachsen wird gebeten, die Planungen für den Ithtunnel, ggfs auch einer alternativen Querungsmöglichkeit, so schnell wie möglich durchzuführen, damit die vom Landkreis priorisierte Verkerhrsanbindung an das Oberzentrum Hannover über die B64/B240 komplettiert wird.

Einstimmig wurde beschlossen, dass die SPD – Bundestagsfraktion dafür eintreten möge, dass die im Zuge des Gesamtkonzeptes B64/B240 planfestgestellten Maßnahmen unverzüglich gebaut werden.

Initiativantrag zur Umsetzung der Maßnahmen B64/B240

Initiativantrag zur Umsetzung der Maßnahmen B64/B240

Antragsteller: Geschäftsführender UB-Vorstand

Adressat: SPD – Bundestagsfraktion

Der SPD – Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Die SPD – Bundestagsfraktion wird gebeten dafür einzutreten, dass die im Zuge des Gesamtkonzeptes B64/B240 planfestgestellten Einzelmaßnahmen jeweils unverzüglich gebaut werden.


Begründung:

Die Benachteiligung unseres Landkreises in der Verkehrsanbindung wurde in der Prognosstudie 2008 und auch im Prognoszukunftsatlas 2010 in krasser Eindeutigkeit dargelegt. Es ist aufgrund der gegenwärtigen Raumstruktur für unsere Region überlebenswichtig, dass die extremen Erreichbarkeitsdefizite schnellstmöglich abgebaut werden. Aus diesem Grund bildete sich auch die B240 Initiative, mit deren Unterstützung die Anbindung an das Oberzentrum Hannover als Gesamt-
konzept erarbeitet wurde, was auch Inhalt einer Vereinbarung aus dem Jahr 2009 zwischen dem Land Nds. und den Landkreisen Hildesheim und Holzminden ist, die im Zuge dieser Vereinbarung auch Eigenmittel für die Planung zur Verfügung stellen. Die einzelnen Maßnahmen, insgesamt acht, befinden sich jedoch in sehr unterschiedlichen Planungsphasen, vom „weiteren Bedarf“ bis zur rechtskräftigen Planfeststellung. Das Vorhaben „Ithtunnel“ befindet sich erst im weiteren Bedarf und ein rechtkräftiger Planfeststellungsbeschluss ist leider in keinem überschaubaren Zeitraum zu erkennen, obwohl an der Notwendigkeit einer Lösung des Verkehrsproblems Ith kein Weg vorbei führt. In Anbetracht dieser Fakten kann es nicht hingenommen werden, dass der Bund mit den Maßnahmen, die sich im Gesamtkonzept befinden, erst dann beginnen will, wenn auch die letzte Einzelmaßnahme planfestgestellt ist (Aussage Staatssekretär Ferlemann am Kreisverkehrstag 2011,
schriftlich bestätigt durch Minister Ramsauer 2012 nach Anfrage des Landkreises).

Dieses Vorgehen würde bedeuten, dass
a) überhaupt keine Maßnahmen, die schon mal zu einer schrittweisen Verbesserung führen könnten, begonnen werden und die bisherigen Planungsstände (Umwelt, Verkehrsaufkommen)
überholt werden und die Rechtskräftigkeit erneut hinterfragt werden wird,
b) die große Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass überhaupt nicht gebaut wird, weil eine einzige Maßnahme nicht realisierbar ist.
Selbst wenn man entscheiden würde, dass auf eine einzelne Maßnahme verzichtet werden kann, weil sie nicht möglich ist, würden dann die übrigen Maßnahmen wegen des langem Abwartens nicht mehr zum Tragen kommen. Einerseits greift für den Bund ab 2016 die Schuldenbremse ohnehin andererseits sehen die Leitlinien des Bundes für die Infrastrukturentwicklung 2013 die Umschichtung der Mittel zu Lasten der Bundesstraßen vor und beinhalten de facto darüber hinaus ein Aufgeben der Räume mit negativer demographischer Entwicklung (Nachrangigkeit gegenüber Verdichtungsräumen, keine Infrsstrukturerweiterungen über eine „Grundversorgung“ hinaus).

Aus diesen Gründen ist es gerechtfertigt anzunehmen, dass die Aussagen des Bundes Hinhaltestrategien sind, und zwar unter Inkaufnahme des Einsatzes von Planungskosten für Planungen, die nicht umgesetzt werden.

Initiativantrag zum Ithtunnel/Ithquerung

Initiativantrag zum Ithtunnel/Ithquerung

Antragsteller: Geschäftsführender UB-Vorstand

Adressat: SPD-Landtagsfraktion, Landesregierung


Der SPD-Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Das Land Niedersachsen wird gebeten, die Planungen und Untersuchungen für den Ithtunnel ggfs.
Einer alternativen Querungsmöglichkeit so schnell wie möglich durchzuführen, damit die vom Landkreis Holzminden priorisierte Verkehrsanbindung an das Oberrzentrum Hannover über die B64/B240 komplettiert wird.


Begründung:

Das Land Niedersachsen hat mit den Landkreisen Hildesheim und Holzminden einen Vertrag zur Übernahme von Planungskosten zum Bau des Ithtunnels geschlossen. Die Maßnahme ist im weiteren Bedarf des gültigen Bundesverkehrswegeplanes enthalten und sie ist wesentlich für die dringend notwendige Verbesserung der Anbindung unseres Raumes an die überörtliche Infrastruktur. Im Zuge der begonnenen Planungen werden immer noch zusätzliche Varianten vorgetragen, die das Zeitfenster für eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2015
immer enger und eine Ermittlung eines realistischen Nutzen-Kostenverhältnisses immer problematischer werden lassen. Daher ist es erforderlich, die Untersuchungen so zu forcieren und zu begrenzen, dass eine in einem überschaubaren Zeitraum realisierbare Lösung zur Überwindung des Ithes, der für die Verkehrsanbindung eine enorme Beeinträchtigung ist, gefunden wird.