„Nachdem die hessische Landesregierung die Nordseepipeline „beerdigt“ hat, bleiben offene Fragen“, erklären die Bundestagsabgeordneten der SPD Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker und Stefan Schwartze.

Wie will Hessen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und damit die Frage, wie dem Problem der Salzbelastung von Werra und Weser begegnet werden kann, lösen?
Die EU-Kommission habe bereits 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) stehe mit dem Rücken zur Wand, weil die Kommission konkrete Maßnahmen, Ziele und Zeitpläne erwarte.

Durch die reichlich späte Kehrtwende sei viel Zeit verstrichen, die für nachhaltige Lösungen hätte genutzt werden können. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass sie weiter an einer technischen Lösung vor Ort interessiert sind, die zurzeit vom Umweltbundesamt geprüft wird.
Wenn am 30.9. das Gutachten vorliegt, sollten sich die Beteiligten mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Bedingungen sich technische Alternativen zu der bisherigen Planung ergeben

Im Hinblick auf die Oberweserpipeline verdeutlichen die sozialdemokratischen Abgeordneten aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen vorsorglich, dass sie keine salzhaltige Fracht in die Oberweser und ein Stapelbecken akzeptieren werden. Dies sei weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, weil damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt und keine nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität erfolgen würde.

Hohe Kosten für den Leitungsbau an die Oberweser und für die zusätzliche Aufbereitung der Laugen sowie weiter wachsende Kaliberge wären purer Unsinn, weil trotzdem kein sauberes Gewässer im Sinne des europäischen Umweltrechtes erreicht würde.

Zu beachten sei auch, dass im Weserrat der FGG das Einstimmigkeitsprinzip gelte und die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Oberweserpipeline ablehnten.