Kommissionen nehmen sich besonderer Themenschwerpunkte an und beraten den Unterbezirksvorstand bei seiner Arbeit. Im SPD Unterbezirk Holzminden arbeiten zurzeit 2 Kommissionen, die Schiedskommission und die Gleichstellungskommission.

Die Schiedskommission

Schiedskommissionen werden bei den Unterbezirken, den Bezirken und dem Parteivorstand gebildet. Bei Bedarf können mehrere Kommissionen gebildet werden, deren Zuständigkeit für die Dauer ihrer Amtszeit im voraus festzulegen ist.

Schiedskommissionen sind zuständig für Entscheidungen in:

  • Parteiordnungsverfahren
  • Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des Organisationsstatuts und der Satzungen sowie der Grundsätze (Paragraph 10) und Arbeitsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaften
  • Verfahren bei Wahlanfechtung oder Nichtigkeit von Wahlen

Für jede Schiedskommission werden ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende, zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen sowie vier weitere Mitglieder gewählt. Die Schiedskommissionen entscheiden in der Besetzung mit einem oder einer Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern (Paragraph 4 Schiedsordnung).

Die Mitglieder der Schiedskommissionen werden von Parteitagen in geheimer Wahl auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder der Schiedskommissionen dürfen weder einem Vorstand der Partei angehören noch in einem Dienstverhältnis zur Partei stehen oder von ihr regelmäßige Einkünfte beziehen.

Das Verfahren der Schiedskommissionen regelt eine Schiedsordnung, die vom Parteitag als Bestandteil dieses Statuts zu beschließen ist.

Funktion Name, Ortsverein
Vorsitzender der Schiedskommission Harald, Stock, OV-Everstein
Stv. Vorsitzende der Schiedskommission Corinna, Lüthje, OV-Holzminden
Stv. Vorsitzender der Schiedskommission Walter, Nehrig, OV-Hilsmulde
Beisitzer Andre, de Kathen, OV-Everstein
Beisitzerin Karin, Düsterdiek, OV-Sollingtor
Beisitzerin Marie-Luise, Niegel, OV-Weser-Vogler
Beisitzer Hans Peter, Sawatzki, OV-Holzminden

Die Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission wacht über die vom SPD Bundesparteitag 1988 beschlossene Gleichstellung von Mann und Frau bei Ämtern und Mandaten. Sie lenkt und steuert den Ablauf von Wahlen im Sinne des Beschlusses. Beschwerden, bzw. Eingaben zu dem Thema Gleichstellung werden von dieser Kommission behandelt.

Auszug aus dem Organisationsstatut der SPD, §11, Absatz 2:

In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40% vertreten sein. Die Pflicht richtet sich an das wählende oder entsendende Gremium. Die Quotierung bezieht sich insbesondere auf Mehrheitspersonengremien, wie Vorstände, geschäftsführende Vorstände, von Vorständen eingesetzte Gremien und Delegationen.

Im Unterbezirk Holzminden wird seit jeher Wert auf eine entsprechende Aufteilung der Ämter und Mandate zwischen Frauen und Männern gelegt.

Gleichstellungskommission des SPD Unterbezirks Holzminden:

  • Uwe König
  • Friedel Lages
  • Marie-Luise Niegel
  • Sabine Tippelt