Für die Kreistagssitzung am 12. März 2012 hat die Gruppe SPD-Grüne im Kreistag Holzminden folgenden Antrag gestellt, der vom Kreistag beschlossen werden soll:

Der Kreistag des Landkreises Holzminden fordert Land und Bund auf, sich
dafür einzusetzen, klare und umfassende Regelungen für die planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen und eindeutig definierte rechtliche Vorgaben für deren Genehmigungsverfahren und Überwachung zu schaffen und zu gewährleisten. Gleichzeitig muss eine Förderung von industriellen Tierhaltungsanlagen ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung des Landkreises wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, durch eine frühe und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Antrag stellenden Betreiber Interessenkonflikte von vornherein zu minimieren. In Interesse der Konfliktminimierung sind hier Standards über die derzeit gültige Rechtslage hinaus (Abstände, Einbau von Filteranlagen) einvernehmlich anzustreben.

Im Interesse aller im Landkreis Holzminden lebenden Menschen appelliert der Kreistag an die Antragsteller von Mastställen, bereits heute über die gesetzlichen Vorschriften hinaus freiwillig die Mindestabstände zur Wohnbebauung zu vergrößern, den Einbau von Filteranlagen vorzunehmen, um der Berücksichtigung des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes Rechnung zu tragen und zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft auf gewerbliche Mastanlagen zu verzichten.

Die Größe der Stallanlagen, die für eine gewerbliche Tierhaltung erforderlich ist, kann zu einer erheblichen Belastung von Menschen und Umwelt führen. Mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen,
dass die durch die Zunahme der Belastungen zu erwartenden Schädigungen langfristig zu einer Störung des natürlichen Lebensraumes in unserem Landkreis führen werden.

Um dieser Entwicklung so früh wie möglich entgegen steuern zu können, fordert der Kreistag von der Bundesregierung klare und strukturierte Regelungen für den Bau von Großställen, für die ein Genehmigungsverfahren nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, durchzuführen ist. Die Größe der Stallanlagen dieser Kategorie entspricht in der Regel nicht mehr der Betriebsform einer landwirtschaftlich geprägten Nutzung, sondern geht weit über diese hinaus. Grundlage für eine Festlegung von Tierzahlen muss daher der Anhang der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Stand 2007 sein.

Eine Konkretisierung bzw. Änderung der rechtlichen Vorgaben ist erforderlich für die Beurteilung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Großställen,
Nachweise der Belastung der Umwelt mit Bioaerosolen,
Vorgabe von technischen Standards zur Abluftführung und -reinigung sowie Anforderungen zur artgerechten Tierhaltung.

Zusätzlich sind Festlegungen von Mindestanforderungen an den Brandschutz für Großställe erforderlich.

Die Beurteilung von Großställen als privilegierte Vorhaben im Sinne von §
35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §201 BauGB ist als Basis für die Zulässigkeit dieser Anlagen im Außenbereich nicht ausreichend. Gleiches gilt für die Regelungen des § 35 Abs. 4 BauGB und die dort genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen als sonstige Anlage im Außenbereich. Eine Lenkung der Entwicklung zum Schutz des Außenbereiches entsprechend den Vorgaben des BauGB erfordert die Ausweitung der Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Großställen für die Gemeinden. Die Grundsätze für die Beurteilung von Tierhaltungsanlagen sind detailliert festzulegen. Hier müssen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, die zukünftig zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungsanlagen unterscheiden. Die Kriterien, die für diese Abgrenzung erforderlich sind, müssen eindeutig und umfassend definiert werden.
Auch für die nicht auszuschließenden Gesundheitsgefährdungen für den Menschen durch die durch Keime belastete Umwelt sind zu spezifizieren
und nachprüfbar festzulegen. Hierzu gehören auch eindeutige Vorgaben zur Minimierung der Belastungen der Umwelt durch die Definition von technischen Standards zur Abluftreinigung und zu den brandschutzrechtlichen und -technischen Regelungen für die Ausführung von Großställen.

Im Rahmen der anstehenden Änderung des Baugesetzbuches erwartet der Landkreis Holzminden, dass die erforderlichen rechtlichen Änderungen im Zuge der Beratungen durch die Landesregierung (Bundesratsinitiative) und den Bund im Interesse der Kommunen Berücksichtigung finden. Des Weiteren werden die Landesregierung und der Bund im Sinne einer einheitlichen und eindeutigen Rechtsanwendung aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Bauordnungsrecht, Umwelt, Veterinärrecht und Tierschutz besser aufeinander abzustimmen und schnellstmöglich in Sinne der erhobenen Forderungen zu novellieren.