Am 27. November 2013 wurde der Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der Union verabschiedet. Zwei Wochen später, am 14. Dezember 2013, wurde er dann beim ersten bundesweiten Mitgliedervotum von 75,96 Prozent der SPD-Mitglieder abgesegnet.

Seit dem 17.12.2013 ist die SPD wieder an der Regierung – viele wichtige Forderungen des Koalitionsvertrages wurden von ihr bereits auf den Weg gebracht: von der Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren bis zu 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde, von der Mietpreisbremse bis zur Ökostromreform, von der Frauenquote in Aufsichtsräten bis zum Elterngeld Plus und zur Erleiochterung der doppelten Staatsbürgerschaft.

Wir haben unsere Versprechen gehalten. Doch es gibt auch weiterhin viel zu tun.

Informieren Sie sich hier über alles, was die SPD bereits zu den Themen Arbeit, Rente, Gleichstellung, Europa und Erneuerbare Energien umgesetzt hat.


Der Mindestlohn kommt

Der Mindestlohn kommt. Denn Arbeit verdient Respekt, Anerkennung und einen ordentlichen Lohn. Ab dem 1. Januar 2015 wird in ganz Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde gelten. Zugleich können Tarifverträge leichter allgemein verbindlich werden. Tarifpartner können branchenspezifisch tarifliche Mindestlöhne auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aushandeln und auf die gesamte Branche erstrecken. Das stärkt die Tarifautonomie.

Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2017. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihren Entscheidungen an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren, um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

Gerechter Lohn für gute Arbeit

- fairer Wettbewerb statt Lohndumping

- Tarifflucht wird gestoppt

- Stärkung der Kaufkraft und der Konjunktur

Der Mindestlohn wird für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Er gilt auch für Mini-Jobs. Repräsentative Arbeitgeber und Gewerkschaften können tarifvertraglich Abweichungen bis Ende 2016 vereinbaren. Ab dem 1. Januar 2017 muss aber der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen eingehalten werden.

Nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohns fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Und für Langzeitarbeitslose gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.

Die Tarifbindung geht dramatisch zurück. Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er-Jahren waren es noch 74 Prozent. Deswegen wollen wir Tarifverträge leichter allgemein verbindlich machen. Davon profitieren die Beschäftigten, die so besser bezahlt werden, und die ehrlichen Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Sie können nicht durch schlechte Löhne unterboten werden.


Fakten zum Mindestlohn

- Mindestlohn 8,50 € ab 2015

- Übergangsfrist zur Stärkung der Tarifbindung

- Höhere Löhne für 4 Millionen Beschäftigte

- Gute Tariflöhne für mehr Menschen

Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in bestimmten Branchen Mindeststandards festgelegt werden. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird künftig für alle Branchen geöffnet. Das Gesetz folgt grundsätzlich dem Arbeitsortprinzip, d.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern für die Zeit der Entsendung die am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz schützt somit vor allem gegen schlechtere Arbeitsbedingungen, die in anderen Ländern gelten. Mindeststandards können festgelegt werden für Lohn, Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften.

Tarifbindung
Ein Tarifvertrag kann für einen Betrieb und die dort Beschäftigten nur wirksam werden, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und die Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind – sonst haben die Beschäftigten keinen verpflichtenden Anspruch auf Leistungen aus dem jeweiligen Tarifvertrag.


Nicht geschenkt, sondern verdient

Das neue Rentenpaket ist da. Es schafft Gerechtigkeit und sorgt für konkrete Verbesserungen. Die neue Rente ist nicht geschenkt, sondern verdient. Das Gesetz ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten.

Mit dem neuen Rentenpaket ist es allen, die 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, möglich, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wer also die Voraussetzungen erfüllt, kann seit dem 1. Juli 2014 mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit der Beantragung der Rente ab 63. Das Arbeitsverhältnis muss durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.


Für bezahlbare, sichere und saubere Enerigie

Deutschland braucht saubere, sichere und bezahlbare Energie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Rot-Grün im Jahr 2000 verabschiedet hat, war ein außerordentlich erfolgreiches Instrument zur Förderung von Ökostrom.

Nach 14 Jahren EEG stammt heute ein Viertel des in Deutschland produzierten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Ökostrom ist eine feste Säule unserer Energieversorgung geworden und wir werden den Anteil weiter steigern. Ziel der Reform ist es, den Ausbau des Ökostroms planbarer zu machen. Zum ersten Mal werden im Gesetz daher verbindliche Ausbaukorridore festgelegt. Ziel der Reform ist aber auch, einen weiteren Anstieg der Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für Teile der Wirtschaft spürbar zu bremsen.


Die Reform trägt dazu bei:

- den Kostenanstieg zu bremsen

- die Kosten gerechter zu verteilen

- den Ausbau der erneuerbaren Energien wirkungsvoll zu steuern

Wenn die Energiewende zu einer Gefahr für Arbeitsplätze in Deutschland würde, wäre die Akzeptanz der gesamten Energiewende in Gefahr. Das neue EEG stellt deshalb sicher, dass stromintensive Unternehmen und mit ihnen Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben.

Unternehmen sollen auch künftig bei der EEG-Umlage entlastet werden, wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen. Die Energiewende ist dann erfolgreich, wenn wir zeigen, dass eine saubere, sichere und bezahlbare Stromversorgung kein Widerspruch in sich ist, sondern eine machbare Zukunftsaufgabe.


Fakten zum Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG)

- Bei der Wind- und Solarenergie wird der Neubau von Anlagen mit einer Leistung von jährlich 2,5 Gigawatt angestrebt. Das entspricht einer Leistung von fünf Atomkraftwerken und liegt über dem Ausbauniveau der vergangenen zehn Jahre (mit Ausnahme 2013).

- Bei der Windenergie auf See sollen 15 Gigawatt bis 2030 installiert werden.

- Bei der Biomasse wird wegen der hohen Kosten ein jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt angestrebt.

Die Energiewende ist der Weg in eine Zukunft ohne Atomenergie und sie macht unser Land unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen. Inzwischen haben wir rund 300.000 neue Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien geschaffen. Strom aus erneuerbaren Quellen ist schon heute so kostengünstig wie Strom aus neuen konventionellen Kraftwerken. Daher halten wir an dem Ziel fest, bis 2025 unseren Strom zu 40 bis 45 Prozent und bis 2035 zu 55 bis 60 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Bis 2050 soll der Anteil auf 80 Prozent weiter wachsen.


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(Foto: Thomas Trutschel)
Mehr Zeit für Familien - Partnerschaft leben

In einer modernen Gesellschaft sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Sie lebt von ihrer Vielfalt, dem Engagement und den Ideen aller Menschen. Bereits in den ersten Monaten haben wir einiges bewegt, um dies zu erreichen.

Das ElterngeldPlus unterstützt diejenigen, die Familien- und Erwerbsarbeit untereinander partnerschaftlich aufteilen wollen. Mehr Gleichberechtigung von Frauen erreichen wir mit dem Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen.

Diskriminierungen beseitigen wir, indem schwule und lesbische Paare genauso wie heterosexuelle Ehepaare ein Kind adoptieren können, das der Partner bereits adoptiert hat („Sukzessivadoption”).

Die Gesellschaft hat sich verändert: Frauen sind heute besser ausgebildet denn je. Junge Frauen und Männer wollen Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Familie ist heute mehr als Mutter, Vater, Kind. Noch hinken die gesetzlichen Bestimmungen der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Das Gesetzesvorhaben für mehr Frauen in Führungspositionen, das ElterngeldPlus und die weitere Gleichstellung für lesbische und schwule Paare sind die richtigen Gesetze für unsere Zeit.

Konkret bedeutet das:

- ElterngeldPlus

- Quote für Führungspositionen

- Sukzessivadoption durch

- Lebenspartner_in

Fakten zum ElterngeldPlus

- Zwei Jahre Elternzeit sind auf später übertragbar.

- Teilzeitarbeitende Eltern können bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen.

- Paare, die jeweils 25 bis 30 Stunden arbeiten, erhalten zusätzlich vier ElterngeldPlus-Monate.

- ElterngeldPlus ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.

Frauen in Führungspositionen

Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen lag Anfang 2014 bei rund 17 Prozent. Mit dem Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen soll ab 2016 der Frauenanteil auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Das Gesetz wird für Unternehmen gelten, die vollmitbestimmungspflichtig und börsennotiert sind. Nach Angaben des Familienministeriums sind dies etwa 108 Unternehmen. Feste Zielvorgaben verpflichten weitere 3.500 Unternehmen nicht hinter ihren jetzigen Stand zurückzufallen.


Die Doppelte Staatsbürgerschaft erleichtern

Kinder ausländischer Eltern, die mit Geburt in Deutschland neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern bekommen haben, dürfen künftig beide Pässe behalten. Sie werden nicht mehr gezwungen, sich gegen die deutsche oder gegen die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Das betrifft heute schon rund 500.000 Kinder.

Als hier aufgewachsen gilt,
- wer acht Jahre hier gelebt hat oder
- sechs Jahre hier eine Schule besucht hat
oder
- wer in Deutschland eine Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Alle jungen Frauen und Männer, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind und bleiben Deutsche. Ihre Mehrstaatlichkeit wird akzeptiert. Und für besonders gelagerte Fälle wird es eine gerechte Lösung geben können. Dafür sorgt die zusätzliche Härtefallklausel.

Konkret bedeutet das:

- Mehrstaatlichkeit wird anerkannt und ist nicht länger die Ausnahme.

- Eine Härtefallklausel sorgt für Gerechtigkeit im Einzelfall.

Ohne viel Bürokratie soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Falls kein Antrag der betroffenen Person vorliegt, prüft die Behörde nach dem 21. Geburtstag die Voraussetzungen von Amts wegen. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Daten genutzt. In nahezu 90 Prozent der Fälle wird die Prüfung ohne Mithilfe durchführbar sein. Wenn die Behörden anhand ihrer Informationen nicht weiterkommen, werden die jungen Frauen und Männer aufgefordert, bei der Klärung mitzuhelfen.

Optionspflicht
bezeichnet die Pflicht von Personen, die im Besitz einer deutschen sowie einer ausländischen Staatsangehörigkeit sind, sich für eine der beiden entscheiden zu müssen.


Fakten zur Optionspflicht

- Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist mit wenig Bürokratie verbunden.

- Die neue Regelung hilft über 500.000 Jugendlichen, die nicht mehr gezwungen werden, sich entscheiden zu müssen.

- Jedes Jahr werden von dieser Regelung 35.000 bis 40.000 Kinder profitieren.

Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2012 kamen in Deutschland rund 9 Millionen Kinder auf die Welt. 460.000 dieser Kinder erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, obwohl ihre Eltern Ausländer waren. Nach bisherigem Recht mussten diese Kinder sich spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entschieden haben, sonst verloren sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von der Neuregelung sind auch Kinder ausländischer Eltern berührt, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erwerben. Hiervon machten knapp 50.000 Kinder Gebrauch. Zusammengenommen gibt es in Deutschland damit rund eine halbe Million Optionskinder.


Die Mietpreisbremse kommt

Die Mietpreisbremse kommt. Denn auch in attraktiven Wohngebieten sollen sich alle die Mieten leisten können. Die Mietpreisbremse verhindert, dass eine Wiedervermietung in besonders begehrten Städten und Gemeinden dazu genutzt wird, die Miete außerordentlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird geregelt, dass diejenigen den Makler bezahlen müssen, die ihn beauftragt haben. Es gilt das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.

Bezahlbarer Wohnraum für alle:

- keine drastischen Preissprünge mehr bei der Wiedervermietung

- Wer bestellt, bezahlt: Den Makler bezahlt, wer ihn gerufen hat. Nebenabsprachen sind unwirksam.

Die Mietpreisbremse verhindert, dass das Wohnen für Normalverdiener in bestimmten Lagen unbezahlbar wird.

Wo die Mietpreisbremse gilt, legen die Bundesländer fest. Sie kennen den Wohnungsmarkt vor Ort besser. In diesen Gebieten kann bei Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Erstvermietung in Neubauten und auch dann nicht, wenn Wohnungen so umfassend modernisiert worden sind, dass sie faktisch einem Neubau gleichkommen.

Fakten zur Mietpreisbremse

- Die neue Miete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

- Wo die Mietpreisbremse überall gilt, das regeln die Bundesländern über Rechtsverordnungen.

In vielen Städten und Quartieren ist Wohnen unbezahlbar geworden. Mietpreissteigerungen von 20, 30 oder 40 Prozent verdrängten Menschen mit kleineren und normalen Einkommen aus ihren Wohngebieten. Bundesländer können seit 2013 schon für bestimmte Städte und Regionen beschließen, dass Mietsteigerungen von mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht zulässig sind (sonst 20 Prozent in drei Jahren). Diese Maßnahme greift aber nur für bestehende Mietverhältnisse. Bei Neuvermietungen gab es bisher keine Möglichkeit, die Mietsteigerungen zu dämpfen. Die Mietpreisbremse schließt diese Lücke. Ab sofort können Bundesländer auch Gebiete ausweisen, in denen für Neuvermietungen eine Mietpreissteigerung von mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zulässig ist.