Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Sponsor
SPD-Unterbezirk Holzminden
Halbmondstr. 20
37603 Holzminden
holzminden@spd.de
https://spd-unterbezirk-holzminden.de/
Vertreten durch die Vorsitzende Janett Brandt 

Kontrollierende Einrichtung
SPD-Bezirk Hannover, Odeonostr. 15/16, 30159 Hannover

Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Flyer, Plakate, Broschüren) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen.

Zeitraum der Veröffentlichung
Februar  2026 – November 2026

Finanzierung
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln des SPD-Unterbezirk Holzminden finanziert. Es fließen keine Mittel von Dritten außerhalb der Partei und keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Anbieter und Herausgeber:

Herausgeber der Plakatflächen:
Wesselmann Werbung
Lohrheidestr. 68-70
44866 Bochum

Druckdienstleister:
HRmove.it GmbH
Erwin-Böhme-Straße 8
37603 Holzminden

Rüdiger Werbung
Beuchaer Weg 2c
04654 Frohburg

Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Angaben zur Finanzierung der Plakat-Spendenaktion
Der Gesamtwert der Werbeleistung ist berechnet auf Grundlage der Kosten einer Plakatflächenbuchung für eine Dekade (i.d.R. 10 Tage). Je nach Standort und Werbeträger liegen die Tagespreise zwischen 5,90 € und 98,40 €.
Der genaue Wert der Werbeleistung ist abhängig von Standort und Dauer der Buchung.
Die Finanzierung der Kampagne erfolgt durch private Spender, die Budget-Höhe der Kampagne ist somit aktuell noch nicht bekannt. Die Auskunft über Namen und Adressen unterliegen dem Datenschutz.
Rahmenbudget für Vorleistungen der Partei (Vordruck und Lagerung der zentralen Großflächenplakate, Bereitstellung des Spendenportals): 25.000€ aus Eigenmitteln der Partei.

Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.